Wie versteckt man amerikanische Kapitalerträge vor dem deutschen Finanzamt?
Liebe Leserin, lieber Leser,
ein Kapitalanleger und Abonnent dieses Steuer-Newsletters fragte mich kürzlich in einem Leserbrief, ob und wie gut die deutschen und die US-amerikanischen Steuerbehörden zusammenarbeiteten. Er besäße ein Konto in den USA und habe Geld an den US-Börsen angelegt. In seiner deutschen Steuererklärung liste er seine US-Aktiengeschäfte in tabellarischer Form auf. Ein Auszug aus seinen Fragen:
"Mich interessiert nun, welche Informationen das deutsche Finanzamt über mein Konto erhalten kann. [...] Bei einem Zugriff auf die US-Daten könnte das Finanzamt den Wahrheitsgehalt meiner Auflistung prüfen. Oder ist das Finanzamt ausschließlich auf meine Darstellung angewiesen, da es keine Infos aus den USA erhält?"
Die Antwort darauf ist sehr einfach: Es gibt wohl kaum eine staatliche Stelle in der ganzen weiten Welt, mit der Deutschland besser zusammenarbeitet als mit der amerikanischen Bundessteuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS). Hinzu kommt, dass die 100.000 Mitarbeiter der IRS als harte und scharfe Schießhunde verschrien sind und über jährliche Geldmittel von rund 7 Milliarden Euro verfügen. Dagegen sind unsere Zumwinkel-Jäger harmlose Chorknaben.
Es war die IRS, die 1930 Al Capone und Frank Nitti hinter Gitter brachte, die beiden Oberhäupter des organisierten Verbrechens. Einen Mord oder Mordauftrag konnte man Capone nie nachweisen. Stattdessen wurde er auf Grund der Nettowertmethode verurteilt: Die nachweisbaren Kosten seiner Lebensführung passten nicht zu seinen Steuererklärungen. Der Schluss: Steuerhinterziehung. Das Strafmaß: 11 Jahre Haft.
Auch heute müssen Steuerhinterzieher mit der vollen Härte der IRS rechnen. Ende April erging das Urteil im Fall des US-amerikanischen Schauspielers Wesley Snipes ("Blade", "Demolition Man"): 3 Jahre Haft ohne Bewährung. Je ein Jahr Gefängnis für jedes Jahr, in dem Snipes keine Steuererklärung abgegeben hatte. Zwar überreichte Snipes dem Gericht noch vor dem Urteil drei Schecks über insgesamt umgerechnet 5 Millionen Euro für nicht gezahlte Steuern. Doch der Bundesrichter im US-Staat Florida ließ sich nicht erweichen. Vielmehr nutzte er die Bekanntheit des Schauspielers, um andere Steuerzahler durch ein hohes Strafmaß abzuschrecken.
Diese beiden Fälle zeigen, dass mit der IRS nicht zu spaßen ist. Selbst als deutscher Staatsbürger sind Sie vor ihr nicht sicher. Jedenfalls dann nicht, wenn Sie Einkünfte aus den USA beziehen oder dort Konten sowie Depots unterhalten. Die IRS schickt regelmäßig Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Steuern, sozusagen das deutsche Steuer-FBI. Wie genau diese Mitteilungen sind, lässt sich nicht vorhersagen. Sie können bis zu einzelnen Kontobewegungen gehen.
Denn in den USA ist der gläserne Bankkunde längst Wirklichkeit. Die Finanzinstitute sind zum Beispiel verpflichtet, Kundendaten zu speichern und Berichte einzureichen, die einen "hohen Nutzen" für strafrechtliche oder steuerliche Ermittlungen haben könnten. "Verdächtige Kontenbewegungen" müssen an eine zentrale Datenstelle weitergeleitet werden, das Financial Crimes Enforcement Network, zu Deutsch etwa Netz zur Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen. Darauf haben unter anderem Behörden wie das FBI, die CIA, die Drogenfahndung, der Zoll oder die IRS Zugriff - auch wenn kein konkreter Zusammenhang mit einem Vergehen oder Verbrechen besteht. Zudem erfährt der Kontoinhaber nicht, ob oder an wen seine Daten weitergegeben wurden. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werden Kontenbewegungen noch schärfer überwacht.
Fazit: Am besten versteckt man amerikanische Kapitalerträge überhaupt nicht vor dem deutschen Fiskus. Ob Einkünfte, Konten oder Depots in den Vereinigten Staaten - Ihr Finanzamt erfährt davon.
Mein Tipp: Immer ehrlich bleiben und alle Einkünfte sauber in der deutschen Steuererklärung angeben. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite!
Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende und erholsame Pfingsttage. Herzlichst, Ihr
Lutz Schumann
Chefredakteur und Herausgeber
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