Was Unternehmern durch die E-Bilanz droht
Die Finanzämter werden immer moderner. In den 1980er Jahren waren in den Amtsstuben deutscher Finanzämter Kaffeemaschinen die modernsten Geräte. Heute zählen PCs und Notebooks zur Standardausrüstung deutscher Finanzbeamter. Der nächste Schritt ist die elektronische Bilanz. Jahresabschlüsse auf Papier haben ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ausgedient. Die Finanzverwaltung verlangt die elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse. Die Folge: ein erheblicher Mehraufwand für alle bilanzierenden Unternehmen.
Zudem werden die Firmen nun zum Freiwild für die Finanzämter. Denn sie liefern ihnen die wichtigsten Zahlen in elektronischer Form frei Haus, dirket in den Rechner der Finanzverwaltung und mutieren damit zum gläsernen Unternehmen.
Die Finanzämter können mit den Zahlen machen, was sie wollen. Sie können diese mit branchengleichen Firmen gleicher Größe vergleichen und so schnell schwarze Schafe aufspüren.
Zumal die Finanzverwaltung allein für bilanzierende Einzelunternehmen insgesamt ca. 800 Pflichtfelder in der E-Bilanz, für Personengesellschaften mehr als 1.000 verlangte. Zum Vergleich: Mittelständler mussten bei den bisherigen Bilanzen auf Papier oft nur zwei Seiten ausfüllen.
Mit diesen Informationen können die Finanzämter in Sekundenschnelle Ausreißer bei Gewinn und Kosten entdecken. Branchenvergleiche, Vorjahresvergleiche, Kennzahlenanalysen, Abweichungsprofile, Strukturanalysen und viele weitere Verprobungen sind durch die E-Bilanz für die Finanzämter möglich. Weichen die individuellen Unternehmensdaten von den Vergleichswerten sowie von den Vorjahren ab, ist es bis zur nächsten Betriebsprüfung ist es dann nicht mehr weit.
Das sind genug Gründe, sich auch als Unternehmensgründer ausführlich mit dem Rechnungswesen zu befassen, zum Beispiel mit den Einstiegsartikeln und Lexikon von Rechnungswesen-abc.de.
Viele halten die E-Bilanz als Vorstufe zur permanenten Betriebsprüfung, so wie sie bislang nur bei Großunternehmen üblich ist.
Erste Versuche des Gesetzgebers für die Finanzämter einen direkten Datenzugriff auf die Buchführung der Firmen zu schaffen sind 2006 (vorerst) gescheitert.
Dafür wurden die Vorschriften für Bargeschäfte drastisch verschärft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Anforderungen an die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften am 25. November 2010 (Aktenzeichen IV A 4 - S 0316/08/10004-07) weiter konkretisiert. Betroffen sind alle Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und sogar Wegstreckenzähler. Bis 2016 müssen diese Geräte nicht nur die Endsummen, sondern alle elektronisch erzeugten Rechnungen mit ihren Einzelposten speichern.