(St)erbe lieber steuerfrei
Liebe Leserin, lieber Leser,
Deutschland läuft wieder einmal Gefahr, im internationalen Steuerwettbewerb einen wichtigen "Kunden" zu verlieren: den Porsche-Clan. Um ihre Erben vor dem Zugriff des deutschen Fiskus zu schützen, liebäugeln die Familien Porsche und Piëch laut eines Artikels des "Manager Magazins" damit, den Stammsitz der Porsche Automobil Holding von Stuttgart nach Österreich zu verlegen. Ein Porsche-Sprecher stritt den Umzugsplan auf Anfrage des Nachrichtendienstes "Dow Jones Newswire" ab.
Das "Manager Magazin" berief sich in seinem Artikel auf "Familienkreise". Der Steuern sparende Trick würde so funktionieren: Die Anteile der Holding wurden bereits auf österreichische Privatstiftungen übertragen. Verlegte man nun den Sitz der Porsche-Holding nach Österreich, entstünde ein österreichisches Unternehmen. So fiele im Erbfall keine deutsche Erbschaftsteuer an. In Österreich ohnehin nicht, weil es dort seit 31. Juli 2008 keine Erbschaftsteuer mehr gibt.
Der österreichische Steuerberater Dieter Hafner aus Graz bestätigte gegenüber dem Steuer-Schutzbrief das geschilderte Steuersparmodell, für das es ausreicht, wenn nur eine kleine Holding ihren Sitz nach Österreich verlegt. Übrigens: Bei diesem Gestaltungsmodell geht es ausschließlich um die Erbschaftsteuer. Das automobilherstellende Tochterunternehmen, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, bliebe weiterhin in Stuttgart ansässig und würde in Deutschland seine Steuern zahlen.
Ob der Umzugsplan wirklich besteht und umgesetzt wird oder nicht, sei mal dahingestellt. Tatsache ist: Der Steuerwettbewerb hat Deutschland voll erfasst. Unsere Politiker merken es nur nicht, verstehen es nicht oder scheren sich nicht drum. Ein gutes Beispiel dafür ist eben jene Erbschaftsteuer. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erklärten die Verfassungsgerichte die jeweiligen Gesetze zur Erbschaftsteuer als rechtswidrig. Die Österreicher machten es sich und den Steuerzahlern einfach und strichen ihre Erbschaftsteuer ersatzlos.
Finanzminister fordert zum Auswandern auf
In Deutschland dagegen sprang ein Räderwerk an: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück kündigte das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) über die Erbschaftsteuer. Es kann schließlich nicht angehen, dass man bei den bösen Ösis steuerfrei sterben darf. Durch die Kündigung des DBA müssten nun auch die deutschen Erben nach Österreich ziehen, wenn sie einen möglichst großen Teil eines Nachlasses behalten möchten. Statt den Standort Deutschland ansprechender zu gestalten, fordert der Finanzminister also zum Auswandern auf. Siehe Porsche.
Die deutschen Politiker dagegen halten an der Erbschaftsteuer fest. Auf den letzten Metern des Jahres 2008 basteln sie an einem neuen Ärgernis, das so unausgereift ist, dass es wahrscheinlich ebenso gegen die Verfassung verstößt wie die bisherige rbschaftsteuer.
Wie unausgereift die neue Erbschaftsteuer ist, wird allein schon durch den Ruf einiger Verantwortlicher nach mehr Zeit oder nach Übergangslösungen klar. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihnen für eine Neuregelung eine Frist bis zum 31. Dezember 2008 gesetzt. Je näher dieser Termin rückt, desto häufiger wird gefragt, ob nicht einfach die alte Erbschaftsteuer weiter gilt, wenn bis Fristablauf kein Ergebnis vorliegt.
Ich weiß nicht, ob ich über dieses Chaos lachen oder weinen soll. Zumal es doch so einfach zu lösen wäre. Herzlichst, Ihr
Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur
P. S.: Warum die Erbschaftsteuer höchst umstritten und wirkungslos ist, legte ich in meinem Kommentar vom 22. Januar 2008 dar.
Weitere Stimmen werden übrigens zu hören sein, wenn ich in den kommenden Ausgaben dieses Newsletters über den Steuerberatertag 2008 berichte, der vor wenigen Tagen in Bonn stattfand.