Parteien wollen sich bei uns bedienen

vom 13. September 2007 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

dreist! Die große Koalition will durchsetzen, dass die Parteien ab nächstem Jahr erheblich mehr Geld aus Steuermitteln bekommen. Während der Staat uns Steuerzahlern immer tiefer in die Taschen greift, sollen die staatlichen Zuschüsse für Parteien von derzeit 133 auf 153 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden – eine satte Steigerung um 15 Prozent!

Hintergrund: Den großen Volksparteien laufen die Mitglieder in Scharen davon. So haben Union und SPD seit 2002 Zehntausende Mitglieder verloren (Union minus 50.000, SPD minus 145.000) – und damit Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen eingebüßt. Den damit verbundenen Einnahmeausfall sollen jetzt alle Steuerzahler auffangen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Geldhunger der Parteien einen Riegel vorgeschoben und höchstrichterlich entschieden, dass die staatlichen Zuschüsse für die Parteien nur gemäß dem relevanten Preisindex gesteigert werden dürfen. Seit der letzten Anhebung im Jahr 2002 stünde den Parteien danach nur eine Erhöhung von rund sechs Prozent zu.

Das sieht unseren Politikern wieder mal ähnlich: Sie wollen sich aus dem Selbstbedienungsladen Staatshaushalt einen kräftigen Schluck genehmigen! Zugegeben: Die Parteien haben in unserem Rechtsstaat eine wichtige Aufgabe. Doch ich denke, dass sie dafür schon jetzt einen angemessenen Zuschuss erhalten. Es kann doch nicht die Aufgabe der Steuerzahler sein, Wahlwerbung wie Kugelschreiber, Luftballons, Lollis und anderen Schnickschnack zu finanzieren. Etwas mehr Bescheidenheit wäre durchaus angebracht. Zudem befürchte ich, dass sich die Parteien – ist das Fass erst einmal angestochen – in Zukunft immer ungenierter aus den Steuereinnahmen bedienen.

Renommierte Parteienrechtler wie Hans Herbert von Arnim halten die geplante Bereicherung ebenfalls für verfassungswidrig. Der Mitgliederschwund sei ein Problem, das die Parteien selbst lösen müssten. Sich dafür vom Staat und damit vom Bürger entschädigen zu lassen, sei geradezu widersinnig und widerspreche dem Geist der Verfassung, sagt von Arnim. Sein Argument: Die Staatsfinanzierung solle sich nach der Verwurzelung der Parteien bei den Bürgern richten. Das Wegbleiben der Mitglieder deutet aber gerade auf eine abnehmende Verwurzelung hin.

Doch es ist zu befürchten, dass die große Koalition die geplanten Änderungen der Parteienfinanzierung ohne Rücksicht durchzieht. Der Grund: Gegen die geplante Gesetzesänderung haben wir Bürger kein Klagerecht. Gerichtlich gegen die Erhöhung vorgehen könnten allenfalls Landesregierungen, die Bundesregierung oder eine große Gruppe von Bundestags-Parlamentariern. Damit aber ist kaum zu rechnen.

Nur öffentlicher Druck kann die Parteien noch von ihrem Plan abhalten. Doch da bin ich pessimistisch.

Eine erfolgreiche Rest-Woche und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur