Neue alte Steuerdummheit verteuert Firmenwagen
Liebe Leserin, lieber Leser,
was machen unsere Politiker, wenn sie wissen, dass eines ihrer Gesetzesvorhaben rechtswidrig, dumm und schädlich ist? Sie peitschen es dennoch voran und hoffen auf eine Genehmigung von höchster Stelle. Denn das Gesetz soll ja Geld abwerfen. Diese Tunnelblickpolitik ist derzeit beim Jahressteuergesetz (JStG) 2009 zu beobachten, dessen Entwurf die Bundesregierung vor der Sommerpause beschloss. In diesem Entwurf befindet sich überraschenderweise ein faules Steuer-Ei.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Vorsteuerabzug für Firmenwagen auf die Hälfte zu begrenzen, wenn das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt wird. Diese Änderung würde für viele Unternehmer eine Steuererhöhung von mehreren 1.000 Euro pro Jahr bedeuten (Tipp: Auswege aus der Firmenwagen-Steuererhöhung). Die Verantwortlichen haben die Änderung dünn und fadenscheinig begründet, dumm ausgestaltet und schießen mal wieder am Ziel vorbei.
Zu allem Überdruss handelt es sich um die gleiche Vorschrift, die schon 1999 bis 2003 galt und während dieser Zeit für großes Durcheinander bei Unternehmern, Steuerberatern und Finanzbeamten sorgte. Sie war von Anfang an heftig umstritten, verstieß gegen EU-Recht und wurde deshalb wieder abgeschafft. Jetzt beabsichtigt die Bundesregierung, sich das neue Gesetz - sobald es beschlossen ist - vom Europäischen Rat genehmigen zu lassen. Mit einer solchen Ermächtigung würde das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2009 wirken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und andere Spitzenverbände der Wirtschaft warnten bereits in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium (BMF) dringend davor, die frühere Vorschrift wieder einzuführen.
Zur richtigen Lachnummer wird die Wiedereinführung, wenn man sich die Begründung der Koalitionäre im Jahressteuergesetz durchliest: Dort heißt es, die Vorschrift vereinfache die Steuer und vermeide missbräuchliche Gestaltungen. Die "Steuervereinfachung" ist mit einer Vergleichsrechnung schnell als Steuererhöhung entlarvt. Schauen wir uns einen Firmenwagen an, der für 45.000 Euro angeschafft wurde und dessen vorsteuerbelastete Betriebskosten bei 3.500 Euro pro Jahr liegen:
1. Bei Unternehmern, die ihren Firmenwagen voll und ganz geschäftlich nutzen, ändert sich nichts.
2. Für Unternehmer, die ihr Fahrzeug zu 90 Prozent geschäftlich nutzen, wird es erheblich teurer. Bislang wurden sie um 213 Euro pro Jahr entlastet. Künftig müssten sie 4.140 Euro Steuern berappen.
3. Nutzt der Unternehmer den Firmenwagen höchstens zur Hälfte betrieblich, geht die Rechnung plus/minus Null aus.
4. Selbstständige hingegen, die ihren Betriebs-Pkw überwiegend privat nutzen (maximal 90 Prozent), könnten durch die Neuregelung sogar Steuern sparen! Doch Vorsicht: Wer seinen Firmenwagen weniger als 50 Prozent betrieblich nutzt, darf seinen Privatanteil nicht mehr nach der pauschalen Ein-Prozent-Methode versteuern.
80 Millionen Euro zusätzliche Umsatzsteuer sollen auf diese Weise in die Staatskasse fließen. So ist es in der amtlichen Zusammenstellung der steuerlichen Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2009 zu lesen. Wer bezahlt mal wieder die Zeche? Natürlich der Selbstständige, der durch die Privatnutzung seines Firmenwagens insgesamt betrachtet erheblich höher belastet wird.
Doch es geht noch märchenhafter weiter: Bürokratieabbau. Angeblich soll das Leben der Unternehmer leichter werden, weil sie nicht mehr überwachen müssten, wie stark ihre Firmenwagen privat genützt würden. Sprich: Sie müssten kein Fahrtenbuch mehr führen. Dies zu behaupten, ist entweder eine Dummheit oder eine Lüge! Denn wer als Unternehmer der verkappten Steuererhöhung entkommen will, muss dem Finanzamt beweisen, dass er seine Firmenwagen nicht im Geringsten privat nutzt. 50-Euro Frage: Welches ist das einzig sichere Mittel für einen solchen Nachweis? Richtig: das Fahrtenbuch.
Ein unglaubliches Ergebnis! Bislang ist es doch so: Wann immer ein Selbstständiger oder ein Arbeitnehmer das Unternehmensvermögen auch nur ein bisschen zu viel privat nutzt, gibt es Streit und Ärger mit dem Finanzamt. Jetzt soll die (wirtschaftlich unproduktive) Privatnutzung belohnt und vereinfacht werden; der brave Unternehmer dagegen, der seinen Firmenwagen zu 100 Prozent betrieblich nutzt, wird zum Fahrtenbuch gezwungen.
Ich appelliere an Sie, liebe Leser: Lassen Sie solchen Unsinn nicht mit sich machen! Nutzen Sie alle legalen Mittel und Wege, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Im Tipp 1 dieses Steuer-Newsletters gehe ich ausführlich auf die neue alte Firmenwagenvorschrift ein und zeige mehrere Auswege und Steuersparmodelle auf. Achtung: Zwei dieser Auswege lassen sich nur noch 2008 nutzen und sollten baldmöglichst angegangen werden!
Sobald sich weitere Möglichkeiten ergeben, bei und mit einem Firmenwagen Steuern zu sparen, informiere ich Sie in meinem Newsletter und online beim Steuer-Schutzbrief darüber, versprochen! Herzlichst, Ihr
Lutz Schumann
Chefredakteur und Herausgeber