Kontenkontrollen trotz Abgeltungssteuer
Liebe Leserin, lieber Leser,
erinnern Sie sich? Im November 2006 verkündete Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vollmundig die Abschaffung des umstrittenen Kontenabrufs mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Doch alle haben sich zu früh gefreut. Die Kontenkontrollen sollen nicht abgeschafft, sondern im Gegenteil sogar noch ausgeweitet werden, so jedenfalls steht es in einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Mir schwant Übles. Die Ministerialen in Berlin haben "Blut geleckt". Das Kontenscreening scheint doch nicht so erfolglos zu sein, wie man es uns Steuerzahlern gerne weismachen möchte. Denn: Warum sollte man die Überprüfung privater Konten mit Einführung der neuen Abgeltungssteuer, also ab 2009, intensivieren, wenn diese Kontrollen nichts brächten?
Doch dann sollen andere Informationen im Fokus stehen. So will man etwa im Rahmen der Kindergeldbewilligung überprüfen, ob Kinder eigene Einkünfte erzielen. Außerdem sollen die Behörden aktiv werden, wenn es um die finanzielle Unterstützung von Verwandten geht. Auch in diesem Fall will man checken, ob die Geldempfänger eigene Einkünfte haben.
Außerdem dürften die Beamten ja weiterhin nach Zinsen und Spekulationsgewinnen aus der Zeit vor 2009 forschen – und zwar 10 Jahre rückwirkend. Und: Zukünftig soll kontrolliert werden, ob die Banken die neuen Steuervorschriften auch richtig umsetzen.
Ich hatte es ja vorhergesagt: Der Schnüffelstaat wird das neu gewonnene Kontrollinstrument "Kontenscreening" nie und nimmer aufgeben. Ganz im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass dieses Instrument in Zukunft – zusammen mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer – noch weiter ausgebaut wird. Vielleicht müssen wir ja in ein paar Jahren bei jeder Geldtransaktion unsere Steuernummer angeben...
Ich wünsche Ihnen dennoch einen angenehmen Wochenstart und verbleibe mit besten Grüßen aus dem Rheinland, Ihr
Lutz Schumann
Chefredakteur www.steuer-schutzbrief.de