Kein Firmenwagen entkommt dem Finanzamt
Liebe Leserin, lieber Leser,
"nirgendwo wird so viel getrickst wie beim Fahrtenbuch", heißt es in der Finanzverwaltung häufig. Das ist natürlich übertrieben, aber es ist trotzdem viel Wahres dran. Es werden Kilometer zu viel aufgeschrieben, hanebüchene Umwege gefahren und private Fahrten zu beruflichen gemacht.
Der Finanzbeamte gleicht das aus, indem er beim Fahrtenbuch genauer hinschaut. Wenn er etwas finden will, findet er auch etwas. Und wenn es das Autokennzeichen ist, das in den Aufzeichnungen fehlt. Das zum Beispiel ist mir selbst schon passiert. Der Fehler ließ sich auch im Nachhinein leicht beheben, da ich nur einen einzigen Firmenwagen nutzte.
Doch bei vielen anderen Punkten, etwa den Fahrtstrecken oder den Zielen lässt sich nichts mehr reparieren. Eine hohe Steuernachzahlung ist die Folge.
Noch mehr als beim Fahrtenbuch wird anscheinend beim Firmenwagen generell getrickst. Zum Beispiel bei der Frage, ob der Firmenwagen überhaupt privat gefahren wird. Viele Arbeitnehmer dachten, sie könnten sich geschickt von der lästigen Versteuerung der Privatnutzung befreien, indem sie so taten, als führen sie rein dienstlich mit dem Wagen. Tatsächlich machten sie auch nach Feierabend die Autobahn unsicher.
Wo zu viel getrickst wird, wird irgendwann entschieden, und so verschärfte der Bundesfinanzhof (BFH) einmal mehr die Regeln für rein betriebliche Dienstwagen. Wer sich das Leben zu leicht gemacht hatte, muss jetzt für mehrere Jahre Steuern nachzahlen - durchaus mehrere tausend Euro pro Jahr.
Zugleich ließ der BFH aber eine Hintertür offen und stärkte zwei Gruppen von Arbeitnehmern. Sie haben es jetzt leichter zu tricksen: Über ein vorgeschobenes, aber nicht eingehaltenes Privatnutzungsverbot seitens des Arbeitgebers.
Ich bin gespannt, wann auch diese Gruppen das "Steuernsparen" übertreiben und der BFH, die Finanzverwaltung oder der Gesetzgeber sich gezwungen sieht, die Lücke doch noch zu schließen. Dass sie es übertreiben werden, ist sicher. Und dass einige Schummler dabei besonders dreist sein werden.
Ich hoffe, Sie gehören nicht zu denjenigen, die jetzt nachzahlen müssen. Denn es gibt genug Möglichkeiten, um auf legalem Weg Steuern zu sparen. Wer sauber bleibt, darf mit seinem Dienstwagen sogar steuergünstig in den Urlaub fahren und sich die Sonne aufs Autodach scheinen lassen.
Genau das wünsche ich Ihnen: Sonne aufs Dach. Herzlichst, Ihr
Carsten Wegner
Herausgeber