Eine Bürgersteuer anstelle der Gewerbesteuer?

vom 16. September 2005 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Gewerbesteuer ist seit Jahren umstritten. Es gab immer mal Ansätze, diese Steuerart abzuschaffen. Diese Vorstöße scheiterten meist an einem adäquaten Ersatz. Der könnte jetzt gefunden worden sein: Die unabhängige Stiftung Marktwirtschaft präsentierte jüngst einen Vorschlag, der bei Politikern und Verbänden insgesamt ein positives Echo auslöste.

Die Steuerexperten der Stiftung schlugen vor, die Gewerbesteuer von heute durchschnittlich 14 Prozent gänzlich abzuschaffen. Im Gegenzug sollen Städte und Gemeinden eine kommunale Unternehmenssteuer mit Hebesatzrecht erheben dürfen. Die Belastung dieser Steuer soll im Schnitt bei 6 Prozent liegen. Zahlen müssten alle Unternehmen – und auch Freiberufler, die bislang ja von der Gewerbesteuer befreit sind. Die Steuerschuld soll auf der gleichen Grundlage wie die Unternehmenssteuer berechnet werden. Mit anderen Worten: Die aufwändige Berechnung wie jetzt bei der Gewerbesteuer würde entfallen.

Der absolute Clou: Die Stiftung schlug zusätzlich eine Bürgersteuer vor. Danach sollen die Gemeinden einen Zuschlag von bis zu 3 Prozent auf die Einkommensteuer erheben. Mit einem linearen Tarif, da dieser durch das Hebesatzrecht vorgegeben wäre. Steuerpflichtig wären alle Einwohner einer Gemeinde. Bemessungsgrundlage der Bürgersteuer soll das zu versteuernde Einkommen des Steuerzahlers sein. Die Abwicklung soll über die Finanzämter erfolgen.

Bezeichnenderweise hält sich die Stiftung bedeckt, wenn es darum geht, wie diese Zusatzsteuer denn angerechnet werden soll, damit wir Steuerzahler nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.

Ich bin sehr dafür, den Städten und Gemeinden eine neue, verlässlichere und vor allem konjunkturunabhängigere Einnahmequelle zu geben als die verstaubte Gewerbesteuer. Doch in Zeiten eines zunehmenden internationalen Steuerwettbewerbs ist es wohl kaum angebracht, die deutsche Gesamtsteuerbelastung zu erhöhen. Und so gibt es nur eine Möglichkeit: Bürgersteuer und Unternehmenssteuer ja, aber nur, wenn der Bund im Gegenzug die Sätze der Einkommensteuer senkt!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und eine gute neue Woche. Herzlichst, Ihr

Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur