Der Fiskus verlangt die Jahressteuerbescheinigung immer öfter als Nachweis
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Finanzverwaltung macht mal wieder mobil. Doch sind nicht nur, wie sonst üblich, alle Selbstständigen dran, sondern diesmal gilt die Aufmerksamkeit vor allem den Kapitalanlegern.
Hintergrund: Die neuen Jahressteuerbescheinigungen, die die Banken und Sparkassen allen Kunden erstmals für das Jahr 2004 ausstellen müssen und auf denen alle Einnahmen penibel aufgeführt sein sollen, rückten ins Interesse der Finanzämter.
Zahlreiche Oberfinanzdirektionen (OFD) haben ihre untergebenen Finanzämter angewiesen, diese Jahresbescheinigungen von allen Steuerzahlern anzufordern, die Spekulationsgewinne über 1.000 Euro deklariert haben. Bei anderen Anlegern sollen die Finanzämter die Jahresbescheinigung stichprobenartig anfordern.
Doch die Jahressteuerbescheinigung ist kein guter Nachweis. Leser des "Steuer-Schutzbriefs" wissen, das die Jahresbescheinigung der Banken zahlreiche Fehler enthalten kann. Das hat mir jetzt noch einmal der angestellte Steuerberater einer Großbank in Frankfurt bestätigt. Hüten Sie sich daher davor, die Angaben der Jahressteuerbescheinigung ungeprüft in Ihre Einkommensteuererklärung zu übernehmen!
Kontrollieren Sie die Angaben in dieser Bescheinigung mit den Ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträgen und der Erträgnisaufstellung. Vor allem bei Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und bei Finanzinnovationen können Sie den Angaben auf der Jahressteuerbescheinigung nicht trauen.
Unangenehm nur, wenn Ihr Finanzamt gerade die fehlerhafte Jahressteuerbescheinigung anfordert. In diesem Fall sollten Sie weitere Nachweise beifügen und Ihren Sachbearbeiter im Finanzamt auf die Diskrepanz ausdrücklich aufmerksam machen.
Ich bin schon jetzt gespannt, wie die Finanzämter reagieren werden. Nur gut, dass Sie als Kapitalanleger nicht verpflichtet sind, von Anfang an die Jahresbescheinigungen 2004 Ihrer Steuererklärung beizulegen.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche. Herzlichst, Ihr
Lutz Schumann
Chefredakteur