2008 wird das Steuerjahr des Jahrzehnts
Liebe Leserin, lieber Leser,
meine Redaktion und ich wünschen Ihnen ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr. Steuerlich gesehen dürfte der Jahresstart für viele von Ihnen schon deutlich glücklicher ausgefallen sein als 2007. Denn diesmal blieb uns eine Mehrwertsteuererhöhung oder vergleichbares Ungemach erspart.
Im Gegenzug allerdings wird es 2008 auch keine nennenswerten Steuersenkungen geben. Damit Sie sich trotzdem nicht langweilen oder sich gar auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren, haben die Politiker in Berlin Ihnen eine schier unüberschaubare Menge an Steueränderungen beschert. Nachfolgend habe ich eine Liste der wichtigsten Steueränderungen 2008 für Sie zusammengestellt. Wohlgemerkt: die wichtigsten Änderungen. Die gesamte Liste ist mindestens doppelt so lang.
Sie werden sehen: Wenn man schon jetzt ein Steuerjahr kürte, dann erreichte 2008 mit Leichtigkeit den Rang des "Steuerjahrs des vergangenen Jahrzehnts". Denn selten haben sich so viele und schwerwiegende Punkte für uns geändert. Da fällt es selbst Fachleuten schwer, den Überblick zu behalten.
Davon nehme ich mich selbst nicht aus, habe ich in der vergangenen Ausgabe des Steuer-Newsletters doch glatt auf eine Friständerung hingewiesen, die die Ministerien sich langfristig zwar wünschen, aber noch gar nicht umgesetzt haben. Im Artikel "Fristablauf für Kapitalgesellschaften: Welche Zahlen Unternehmen veröffentlichen müssen" teilte ich Ihnen mit, die Frist zum Offenlegen der Jahresabschlüsse verkürze sich 2008 von 12 Monaten auf 3 bis 6 Monate. Das ist falsch! Bei diesen Grenzen handelt es sich nach wie vor um die Fristen, bis zu denen Sie Ihren Jahresabschluss anfertigen müssen. Ich bitte um Entschuldigung für diesen Lapsus und danke den Lesern, die mich darauf hingewiesen haben. Den berichtigten Artikel finden Sie unter obigem Link. Übrigens: Wenn Sie weitere Fragen zur Publizitätspflicht haben, können Sie sich jetzt an einen Telefondienst des Bundeswirtschafts- und des Bundesjustizministeriums wenden.
Zwei weitere Punkte bleiben beim Alten: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mehrwertsteuererhöhung 2007 gar nicht erst zugelassen. Freuen können sich dagegen Tagesmütter, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden: Sie behalten auch 2008 ihren Steuervorteil gegenüber privat beauftragten Tagesmüttern.
Zu guter letzt gibt es eine neue Auflage der "Düsseldorfer Tabelle", der bundesweiten Richtschnur für den Kindesunterhalt. Kindern steht demnach höherer Unterhalt zu.
Auch wenn die Liste von Steueränderungen schon lang genug ist, so bleibt mein Ziel für 2008, Sie über noch mehr Änderungen und Urteile zu informieren. Natürlich mit wertvollen Tipps zum Ausnutzen oder Umgehen derselbigen. Viel Erfolg beim Steuersparen wünscht herzlichst Ihr
Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur