Werbungskosten - Steuertipps für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer haben Sie Ausgaben, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen. Zum Beispiel für Aus- und Fortbildung, Dienstreisen, Fachliteratur, Werkzeuge oder Fahrten zur Arbeit. Unter weiteren Voraussetzungen dürfen Sie diese Ausgaben von den Einkünften abziehen, die Sie durch Ihren Beruf erzielen. GmbH-Geschäftsführer zählen steuerlich als Arbeitnehmer.
Warum gibt es Werbungskosten für Arbeitnehmer?
Der Gesetzgeber versucht mit solchen Steuerabzügen, alle Steuerpflichtigen gerecht und möglichst gleich zu behandeln. Dies fußt auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, die Menschen nur nach ihrer so genannten "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" zu besteuern.
Ein sehr vereinfachtes Beispiel, um diesen Grundsatz zu veranschaulichen: Zwei angestellte Ingenieurinnen haben genau das gleiche Einkommen, fast gleiche Ausgaben, gleichen Familienstand, Kinderzahl etc. Der einzige Unterschied: Eine der beiden besucht in einem Steuerjahr eine 10.000 Euro teure Fortbildung für ihren Beruf. Wegen dieser Aufwendung ist sie in genau diesem Jahr "wirtschaftlich weniger leistungsfähig" als die andere Ingenieurin. Beide Einkommen gleich zu besteuern, wäre verfassungswidrig. Die erste Ingenieurin darf ihre Fortbildungskosten daher von ihren Einkünften abziehen, und zwar als Werbungskosten.
Dass sie dank ihrer Fortbildung zukünftig vielleicht mehr Gehalt bezieht als die zweite Angestellte spielt für das Jahr der Fortbildung keine Rolle. Vielleicht dient die Fortbildung auch nur dazu, ihr Gehalt oder gar ihren Arbeitsplatz zu sichern. Sollte sie irgendwann mehr Geld verdienen - sprich: wirtschaftlich leistungsfähiger sein -, wird der Fiskus sie entsprechend höher besteuern.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich Werbungskosten steuerlich abziehen?
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug:
- Sie haben die Kosten selbst getragen und nicht erstattet bekommen. Wenn im obigen Beispiel der Arbeitgeber der Ingenieurin ihre Fortbildungskosten voll übernimmt, steht ihr dafür kein Werbungskostenabzug zu. Wenn der Arbeitgeber 8.000 Euro trägt und sie 2.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt, fallen nur diese 2.000 Euro unter die Werbungskosten.
- Die Aufwendungen müssen beruflich bedingt sein. Das heißt, sie müssen dazu dienen, in Ihrem Beruf Einkünfte zu erzielen. Eine Kfz-Mechanikerin kann keine Bäcker-Fortbildung von der Steuer absetzen, weil "Bäcker" nicht ihr Beruf ist.
Beim Erststudium oder der Erstausbildung haben viele Schüler das Problem, dass sie noch keinen Beruf erlernt haben. Deshalb lehnt der Fiskus ihre Ausbildungskosten ab. Betroffene Schüler klagen sich deswegen seit Jahrzehnten durch alle Gerichtsinstanzen. Bislang leider ohne Erfolg. Bestimmte Ausbildungsgänge, duales Studium etc. hingegen sind so berufsbezogen, dass der Werbungskostenabzug möglich ist. - Der Privatvorteil darf nicht zu groß sein. Zum Beispiel scheitern Banker daran, die Ausgaben für ihre Anzüge als Berufsbekleidung abzuziehen. Der Arztkittel ist zum Beispiel hingegen kein Problem, weil Ärzte ihn nicht in ihrer Freizeit tragen. Dies gilt für Berufskleidung jeglicher Art.
- Ihre Werbungskosten müssen im jeweiligen Steuerjahr hoch genug sein. Denn jedem Steuerzahler steht jährlich eine Werbungskostenpauschale zu, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro (seit 2011). Dies ist eine Erleichterung, damit Sie nicht für jeden Kleckerbetrag Quittungen sammeln müssen. Nur wenn Ihre berufsbedingten Aufwendungen insgesamt die Werbungskostenpauschale überschreiten, ist ein Steuerabzug möglich.
Hinweis: Die meisten Arbeitnehmer durchbrechen diese Hürde bereits durch die Pendlerpauschale, wenn sie wenigstens 15 Kilometer von ihrer ersten Tätigkeitsstätte entfernt wohnen. Rechnung: 15 Kilometer x 0,30 Euro Entfernungspauschale pro Kilometer x rund 230 Arbeitstage = 1.035 Euro Werbungskosten durch Fahrten zur Arbeit.
Extratipp für behinderte Arbeitnehmer
Behinderte Arbeitnehmer (mindestens GdB 50 % und Merkzeichen "G" bzw. "aG" oder mindestens GdB 70 %) können für Fahrten zum Arbeitsplatz die doppelte Kilometerpauschale ansetzen. Sie erhalten 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückfahrt und nicht nur für den Entfernungskilometer, wie in der obigen Beispielrechnung.
Ich verdiene noch kein Geld - spare ich trotzdem Steuern?
Auf eine Erwerbstätigkeit kommt es nicht an: Die Ingenieurin aus obigem Beispiel kann jede Fortbildung in ihrem Beruf auch dann als Werbungskosten berücksichtigen, wenn sie arbeitslos ist oder eine Babypause einlegt. Das nennt sich dann "vorweggenommene Werbungskosten".
Steuer-Tipp:
Gibt es keine oder zu niedrige Einkünfte, um sie mit Ihren Werbungskosten zu verrechnen? Dann dürfen Sie Ihre Werbungskosten ein Jahr zurücktragen oder so lange in die Zukunft vortragen, bis Sie wieder Einkünfte erzielen.