Wann die Künstlersozialabgabe verjährt
Viele Unternehmer mussten und müssen Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) zahlen, ohne dass ihnen das bewusst ist. Jetzt kommen erhebliche Nachforderungen für die vergangenen Jahre auf sie zu. Der Steuer-Schutzbrief machte Ende Juni 2007 auf die neue Steuer-Falle "Künstlersozialabgabe" aufmerksam und informierte über die Hintergründe und Voraussetzungen.
Seit Juli 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) intensiv, ob Unternehmen die erforderlichen Beiträge zur KSK geleistet haben. Viele Unternehmer erhielten bereits einen Fragebogen der DRV, in dem sie Auskunft über Ihre Umsätze mit selbstständigen Künstlern und Publizisten (Musiker, Musiklehrer, Journalisten, Webdesigner, etc.) erteilen müssen. Dadurch dürften zahlreiche teure Versäumnisse ans Tageslicht gekommen sein.
Die Frage, die sich nun stellt: Wann verjährt die Künstlersozialabgabe? Antwort: Grundsätzlich nach 4 Jahren, aber: Da die Künstlersozialabgabe immer erst zum 31. März eines jeden Folgejahres fällig ist, müssen Unternehmer nach einer Betriebsprüfung effektiv für 6 Jahre Beiträge zahlen.
Beispiel für ein KSK-pflichtiges Unternehmen:
Max Clever betreibt seit 14 Jahren die Medienagentur "CleverConstruct" und kauft regelmäßig Leistungen von Selbstständigen ein: Journalisten schreiben Artikel, Grafiker gestalten die Internetseiten und Pressemappen seiner Kunden, Musiker komponieren einprägsame Melodien.
Bei einer Betriebsprüfung im Jahr 2007 stellt die Deutsche Rentenversicherung fest, dass Max Clevers Medienagentur abgabenpflichtig ist. Damit kommen Beiträge zur Künstlersozialkasse für insgesamt 6 Jahre auf das Unternehmen, und zwar konkret für:
- das aktuelle Jahr 2007 (diese ist zum 31. März 2008 fällig),
- die 4 Jahre vorher, also für 2006, 2005, 2004, 2003, aber auch
- für das 5. Jahr vorher, also 2002, weil die Abgabe für 2002 laut Gesetz erst am 31. März 2003 fällig war. Die Abgabe für 2002 verjährt also erst mit Ablauf des Jahres 2007.
Wie hoch sind die Beiträge zur Künstlersozialkasse?
Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) bestimmt die Sätze der Künstlersozialabgabe. Sie betrugen für die vergangenen 5 Jahre:
Jahr | KSK-Satz |
---|---|
2002 | 3,8 Prozent |
2003 | 3,8 Prozent |
2004 | 4,4 Prozent |
2005 | 5,8 Prozent |
2006 | 5,5 Prozent |
2007 | 5,1 Prozent |
2008 | 4,9 Prozent |
Wichtig: Sie müssen dem abgabepflichtigen Entgelt auch alle Auslagen und Nebenkosten hinzuzählen, die Sie möglicherweise für Material, Transport und Beratung gezahlt haben. Nur steuerfreie Aufwandsentschädigungen wie Reise- und Fahrtkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen bleiben außen vor.
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