1.: Steuern sparen mit dem Garten
Mehrere Millionen Deutsche bringen jedes Jahr im Frühling und Sommer ihren Garten auf Vordermann. Doch meist fehlt ihnen trotz Urlaubs die Zeit, sich um alle Blumen, Hecken und Bäume zu kümmern. Was viele Hobbygärtner nicht wissen: Sie können pro Jahr bis zu 5.200 Euro Steuern sparen, wenn sie sich Hilfe von einem Gärtner, Handwerker oder anderem Dienstleister holen.
Diese Hilfe empfiehlt sich vor allem für Arbeiten, die sinnvollerweise ein Fachmann ausführen sollte. Es gibt den Steuerbonus aber auch schon für einfache Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Unkrautjäten. Er lässt sich direkt und unbürokratisch von der Einkommensteuerschuld abziehen. Begünstigt sind Gartenarbeiten, Arbeiten rund um das eigene Haus, Wohnung, aber auch Mietwohnung sowie die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Lohnsteuerkarte oder als 400-Euro-Kraft.
Sie dürfen ein Fünftel Ihrer Ausgaben für haushaltsnahe Leistungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, und zwar bis zu diesen Höchstgrenzen pro Jahr:
- maximal 1.200 Euro Steuerabzug, wenn Sie für haushaltsnahe Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro ausgegeben haben.
- maximal 4.000 Euro Steuerabzug, wenn Sie für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20.000 Euro ausgegeben haben (BT-Drucksache 16/643 vom 14. Februar 2006, Seite 14).
- Insgesamt zahlen Sie also 5.200 Euro weniger Steuern pro Jahr, wenn Sie Ihre Gartenarbeiten geschickt aussuchen und aufteilen.
Welche Arbeiten das Bundesfinanzministerium als haushaltsnahe Dienstleistungen ansieht und welche als Handwerkerleistungen, lesen Sie auf der folgenden Seite unter "Beispiele für und gegen steuerbegünstigte Gartenarbeiten".
Hintergrund zum Steuern sparenden Garten
Der Gesetzgeber hatte die Steuererleichterungen 2006 im Rahmen der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen eingeführt, unter anderem mit dem Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Es sollte wirtschaftlich interessanter werden, einen Handwerker oder Haushaltshilfe ordentlich zu beauftragen, statt ihn unter der Hand zu bezahlen. Anfangs waren nur "einfache" Arbeiten begünstigt, also solche, die ein Haushaltsmitglied erledigen konnte und üblicherweise auch erledigte, kurzum: Schönheitsreparaturen und Erhaltungsaufwand.
Seit Oktober 2007 ist auch Herstellungsaufwand in geringem Umfang erlaubt (BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2007, Aktenzeichen: IV C 4 - S 2296-b/07/0003). Das Finanzamt beteiligt sich nun beispielsweise am Anbringen einer Sonnenmarkise und am Austausch von Bodenbelägen. Dieses erweiterte Einsatzgebiet der haushaltsnahen Handwerkerleistungen können Sie für Ihren Garten nutzen und umfangreiche Arbeiten erledigen lassen.
Noch weiter geht der Bundesfinanzhof und erlaubt es, einen Garten völlig neu zu gestalten (Aktenzeichen: VI R 61/10). Vorausgesetzt, der Haushalt besteht schon länger.
Diese Artikelserie des Steuer-Schutzbriefs ist speziell auf die Fragen von Haus- und Gartenbesitzern ausgerichtet. Sie lesen darin, welche Arbeiten und Kosten steuerlich begünstigt sind, welche hingegen nicht, welche Voraussetzungen gelten und durch welche legalen Tricks Sie das meiste Geld herausholen. Hier ist das Inhaltsverzeichnis der Artikelserie "Steuern sparen mit dem Garten":
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Steuern sparen mit dem Garten
- 2.: Beispiele für und gegen steuerbegünstigte Gartenarbeiten
- 3.: Welche Gartenarbeiten das Finanzamt mitbezahlt
- 4.: Steuern sparende Gartenarbeit: Höchstgrenze, Problemfall und Optimierungstrick
- 5.: Voraussetzungen für Steuern sparende Gartenarbeit
- 6.: Gartenarbeit: Steuerabzug nur mit Rechnung und Überweisung
- 7.: Antrag und Freibetrag für haushaltsnahe Leistungen
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