Immobilien: Verkauf eines einzigen Objekts kann gewerblich sein
Bisher galt die pauschale Regel: Wer innerhalb von fünf Jahren zwei Immobilien kauft oder baut und danach verkauft, handelt privat. Ab drei Immobilien dagegen betreibt er ein Gewerbe (so genannten "3-Objekte-Grenze").
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied jetzt, dass auch ein einzelnes Geschäft gewerblich sein kann, wenn es mehrere dauernde Einzeltätigkeiten erfordert (Aktenzeichen: IV R 65/04). Im vorliegenden Fall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein Grundstück gekauft, um ein Einkaufzentrum zu bauen. Sie erstellte die Baupläne, schloss Mietverträge für die Läden, beauftragte ein Bauunternehmen und haftete gegenüber dem Käufer für Baumängel und für ausgefallene Mieten, falls das Gebäude nicht rechtzeitig fertiggestellt würde. Damit nähme die GbR tiefgreifend am Markt teil, trete also gewerblich auf, entschieden die Richter.
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