GmbH-Chefs: 210.000 Euro Gehalt im 1. Jahr sind zu viel
Das Finanzgericht des Saarlandes hat gegen den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH entschieden, der sich in seinem ersten Unternehmensjahr 14 Monatsgehälter à 15.000 Euro gegönnt hatte (Aktenzeichen: 1 V 124/05). Bei zwei Mitarbeitern und 545.000 Euro Jahresumsatz sei diese Vergütung unangemessen hoch. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Unternehmenserfolg in erster Linie seinem Geschick als Immobilienmakler zuzuschreiben gewesen sei. Das Finanzamt sieht das überhöhte Gehalt als so genannte "verdeckte Gewinnausschüttung" an, auf die Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig wird.
Steuer-Tipp: GmbH-Geschäftsführer dürfen nicht zu viel verdienen, aber auch nicht zu wenig! Wie viel Gehalt für Ihre Unternehmensgröße und Branche angemessen ist, erfahren Sie in den einschlägigen Gehaltsuntersuchungen von Kienbaum und BWE.
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