Alles über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Die "alte" Lohnsteuerkarte aus Pappe war seit 1925 im Gebrauch und wurde ab 2013 nach und nach durch das so genannte ELStAM-Verfahren ersetzt. "ELStAM" steht für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale" und sollte eigentlich schon 2011 eingeführt werden. Technische Schwierigkeiten verzögerten den Start mehrmals.
Zur Pflicht wurde das Verfahren ab dem 1. Januar 2014. Lesen Sie, wie das neue Verfahren funktioniert.
Von der Pappe zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Grundlage für den monatlichen Lohnsteuerabzug aller Arbeitnehmer war früher die Lohnsteuerkarte aus Pappe. Auf deren Vorderseite wurden die Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen, zum Beispiel Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Lohnsteuerfreibetrag, Behindertenpauschbetrag.
Auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte bescheinigte der Arbeitgeber früher am Jahresende die aktuellen Lohndaten. Bereits seit 2005 übermittelt er sie elektronisch ans Finanzamt. Die Arbeitnehmer erhalten für ihre Unterlagen einen Ausdruck der "elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" mit allen Daten des zurückliegenden Jahres, zum Beispiel Gehaltssumme des gesamten Jahres, gezahlte Steuern und Sozialabgaben.
Die letzten Lohnsteuerkarten aus Pappe wurden 2010 zum letzten Mal verschickt. Wegen technischer Schwierigkeiten des neuen Verfahrens galten diese jedoch auch für die Jahre 2011 und 2012.
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer sind ab 2013 unter ihrer Steuer-Identifikationsnummer in einer Zentraldatei beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Der Arbeitgeber greift online auf diese Merkmale zu und nutzt sie für den monatlichen Lohnsteuerabzug.
Steuer-Tipp: Sie können jederzeit im ElsterOnline-Portal prüfen, welche Daten über Sie gespeichert wurden. Dazu registrieren Sie sich kostenlos mit Ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer. Im Jahr 2011 haben die Finanzämter den Arbeitnehmern ihre gespeicherten Daten mit einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
So funktioniert das ELStAM-Verfahren
Bei Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur noch einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben und ihm mitteilen, ob es sich um Ihr Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Mit Hilfe dieser Informationen ruft der Arbeitgeber die benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bei der Datenbank der Finanzverwaltung ab und meldet den Beginn oder das Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Die Finanzverwaltung verwaltet die ELStAM. Die Finanzämter erfassen oder ändern die Daten.
Was Sie bei Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale tun müssen
Sie können diese Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt ändern lassen:
- Eintrag eines Kinderfreibetrags, auch für Kinder unter 18 Jahren,
- Wechsel der Steuerklasse (Artikel: Wie Sie Ihre Steuerklasse ummelden, Rechner: optimale Steuerklasse berechnen),
- Änderung und Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags,
- Eintragung eines Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags bei Geringverdienern.
Für Änderungen oder Korrekturen falscher Lohnsteuerabzugsmerkmale (mit Ausnahme des Freibetrags) benötigen Sie das Formular "Korrekturantrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen".
Die Gemeinden bleiben weiterhin zuständig für melderechtliche Daten:
- Geburt und Adoption eines Kinds,
- Heirat und Tod,
- Kirchenaustritt und Kircheneintritt.
Neue Lohnsteuer-Freibeträge beantragen
Durch das ELStAM-Verfahren werden bisherige Lohnsteuer-Freibeträge ungültig. Hier erklären wir, wie Sie die Freibeträge neu beantragen.
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