Deutsche Post verlangt Umsatzsteuer von Geschäftskunden
Nach einem Gesetzentwurf dürfen Privatkunden bei der Deutschen Post AG weiterhin Briefe und Pakete ohne Mehrwertsteuer verschicken. Geschäftskunden dagegen müssen vom 1. Januar 2010 an den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent bezahlen - genauso wie bei der Konkurrenz der Deutschen Post. Bis 2010 sind Unternehmen noch von der Umsatzsteuer auf Dienstleistungen der Deutschen Post befreit.
Nach dem Kabinettsbeschluss sollen diese Beförderungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben:
- Briefsendungen bis 2 Kilogramm
- Pakete bis 10 Kilogramm
- adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von jeweils 2 Kilogramm
- Einschreiben und Wertsendungen
Umsatzsteuerpflichtig werden hingegen:
- Express-Zustellungen
- Nachnahmesendungen
- Sendungen von Großkunden
Kleinkunden bleiben so lange von der Steuerpflicht befreit, wie die Deutsche Post weiterhin bestimmten Verpflichtungen zu einem flächendeckenden Grundangebot nachkommt (so genannte "Universaldienstverpflichtung"). Andere Anbieter erhalten diese Umsatzsteuerfreiheit auch, wenn sie vergleichbare Leistungen anbieten.
Die Neuregelung wurde notwendig, weil das Briefmonopol der Deutschen Post Anfang 2008 auslief. Noch in diesem Jahr wird ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die derzeitige Ungleichbehandlung der Post-Wettbewerber erwartet.
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