Wiedereinführung der degressiven AfA: Vorteile, Berechnung und weitere Informationen

Planen Sie als Selbstständige/-r oder Freiberufler größere Investitionen? Dann sollten Sie jetzt  zuschlagen. Denn die Bundesregierung hat mit dem zweiten Corona-Steuerhilfeprogramm die im Jahr 2010 abgeschaffte degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 25 Prozent für die kommenden 2 Jahre wieder eingeführt.

Mein Tipp: Nutzen Sie dieses Steuerinstrument und profitieren Sie davon! Die Bundesregierung setzte in der Vergangenheit die degressive AfA immer wieder ein, um die deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Zuletzt wurde sie 2009 und 2010 im Zuge der Weltwirtschaftskrise reaktiviert. Schon damals entpuppte sich die Maßnahme als effizientes Mittel zur Ankurbelung der Konjunktur.

Von Lutz Schumann, Herausgeber und Chefredakteur

Degressive AfA 2020 für bewegliche Wirtschaftsgüter

  • Grundsätzlich gilt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu gehören beispielsweise PKW oder Maschinen.
  • Unabhängig von der Neuerung besteht für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten von höchstens 800 Euro netto das Wahlrecht, sie im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abzuschreiben. Der Gesetzgeber spricht hier von “geringwertigen Wirtschaftsgütern”, kurz ""GWG".

HINWEIS: Die offiziellen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) der Finanzverwaltung finden Sie HIER.

So funktioniert die degressive AfA

Bemessungsgrundlage für die degressive AfA sind die Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten im ersten Jahr. In den darauffolgenden Jahren erfolgt die Abschreibung jeweils prozentual auf Basis des Restbuchwerts des Vorjahres. Daraus leitet sich auch der Name „Buchwertabschreibung“ ab. Kurz in einer Formel zusammengefasst:

AfA-Betrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung = Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten x AfA-Satz

AfA-Betrag in den Folgejahren = Restbuchwert x AfA-Satz

Die Vorteile der degressiven gegenüber der linearen AfA

Bei der degressiven AfA ist der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr – auch Erstjahr genannt – besonders hoch und sinkt in den folgenden Jahren. Das heißt: In den ersten Jahren profitieren die Firmendurch einen besonders hohen Steuervorteil.

Handelt es sich um Anlagegüter, die in den ersten Jahren nach ihrer Anschaffung hohe Wertminderungen erfahren (z. B. durch schnelle Entwicklungen technischer Neuerungen), bietet sich die degressive Abschreibung an. Die höheren Beträge in den ersten Nutzungsjahren bilden diesen Wertverlust ab.

Die degressive Abschreibung darf für bewegliche Wirtschaftsgüter verwendet werden. Sie müssen Teil des Betriebsvermögens und in einem Anlageverzeichnis erfasst sein. Ebenso ist sie auf Gebäude anzuwenden. Für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen hingegen ist sie unzulässig.

Die degressive AfA in der Vergangenheit

Die degressive Abschreibung wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach abgeschafft und wiedereingeführt. Je nach Anschaffungszeitpunkt des Anlageguts gelten folgende Regelungen und Höchstsätze:

  • bis 31.12.2000: 3-facher Prozentsatz der linearen AfA, max. 30 Prozent vom Buchwert
  • 1.01.2001 – 31.12.2005: 2-facher Prozentsatz, max. 20 Prozent
  • 1.01.2006 – 31.12.2007: 3-facher Prozentsatz, max. 30 Prozent
  • 1.01.2008 – 31.12.2008: keine degressive Abschreibung für Neuinvestitionen
  • 1.01.2009 – 31.12.2010: 2,5-facher Prozentsatz, max. 25 Prozent
  • seit 1.01.2011: keine degressive Abschreibung mehr

Hinweis: Die jeweils angegebenen Höchstsätze gelten lediglich für die Steuerbilanz. Für die Handelsbilanz sind sie nicht bindend.

Dagegen wird das Wirtschaftsgut bei der linearen AfA über die Dauer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer jährlich mit einem gleichbleibenden AfA-Betrag abgeschrieben. Das heißt: Auch der jährliche Steuervorteil bleibt konstant.

Das bedeutet: Die degressive AfA ist gerade in der ersten Hälfte des Abschreibungs-Zeitraums deutlich vorteilhafter als die lineare AfA, weil Unternehmen die höhere Betriebsausgaben geltend machen können und so mehr Steuern sparen.

Rahmenbedingungen der degressiven Abschreibung 2020

  • Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
  • beträgt das 2,5-fache der linearen AfA, jedoch maximal 25 Prozent der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten oder des Restbuchwerts,
  • im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung, wie bei der linearen AfA, zeitanteilig,
  • die degressive AfA gilt rückwirkend für Anschaffungen in den Jahren 2020 und 2021,
  • zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g EStG angesetzt werden.

Beispielrechnung einer degressiven AfA im Jahr 2020

Ein Unternehmen erwirbt zum 1. Juli 2020 einen Lkw (Kaufpreis 232.000 Euro, inkl. 16 % USt). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt nach Abschreibungstabelle 10 Jahre. Das bedeutet, dass der jährliche lineare AfA-Satz bei 10 %, der degressive Satz bei 25 % liegt. Die GmbH kommt auf eine Gesamtsteuerbelastung für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 30 Prozent. Im Jahr 2020 kann die Abschreibung zeitanteilig nur für 6 Monate in Anspruch genommen werden.

Die Vorteile der degressiven AfA 2020?

  • Steuerliche Entlastung der Unternehmen, da die degressive Abschreibung Unternehmen zu mehr Liquidität durch höhere Betriebsausgaben verhilft.
  • Schaffung eines steuerlichen Investitionsanreizes.
  • Beschleunigter „Return on Invest (ROI)“. Dadurch fließen Investitionen schneller wieder zurück ins Unternehmen.

Fazit: Degressive AfA fördert Investitionsanreize der Firmen

Die (Wieder-)Einführung der degressiven Abschreibung fördert aus steuerlicher Sicht den Investitionsanreiz von Unternehmen, aufgrund des unmittelbaren steuerlichen Effekts aus getätigten Investitionen. Das schont ihre Liquidität. Besondere Vorteile werden dadurch besonders anlagenintensive Unternehmen haben.

Die Wiedereinführung der degressiven AfA ist somit ein sinnvoller Schritt. Zum einen steigern Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen – gerade auch im internationalen Vergleich. Zum anderen wird durch erhöhte Investitionen die Nachfrage nach Anlagegütern – wie beispielsweise Maschinen – gestärkt. Das wird sehr sicher zu einem Konjunkturimpuls führen. Im Gegensatz zu Investitionszuschüssen, die immer erst kompliziert beantragt werden müssen, ist der Liquiditätseffekt für Betriebe über eine degressive AfA schneller und einfacher zu erhalten.

Weitere Informationen zum Thema "Abschreibung (AfA)" finden Sie HIER. Doppelklick genügt.

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